Satzung über die Benutzung des Ganzjahresbades „CabrioSol“ der Stadt Pegnitz (Bade- und Saunaordnung – BaSaO)
vom 22. Dezember 2017
Das Selbstständige Kommunalunternehmen „Dienstleistungsunternehmen der Stadt Pegnitz (Anstalt des öffentlichen Rechts)“ erlässt auf Grund Art. 23 und 24 Abs. 1Nr. 1der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI S.796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 17 a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBI. S. 335) folgende Satzung:
I. Zweckbestimmung
1Der Rechtsträger unterhält das Bad als öffentliche Einrichtung, die nach Maßgabe dieser Bade- und Saunaordnung jedermann zugänglich ist und während der festgelegten Betriebszeiten jedermann zur zweckentsprechenden Benutzung, gegen Entrichtung des festgesetzten Eintrittspreises, zur Verfügung steht.
2Das Bad dient der Erholung und Gesundheit sowie der körperlichen Ertüchtigung der Bevölkerung.
3Zum Bad gehören alle Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen, die innerhalb der Umzäunung liegen sowie die außerhalb liegenden, besonders gekennzeichneten Parkflächen.
4Soweit sich der Rechtsträger zum Betrieb des Bades eines Betriebsführers bedient, nimmt dieser sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Haus- und Badeordnung nebst Anlagen wahr.
II. Allgemeine Bestimmungen
§1 Zweck der Bade- und Saunaordnung
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades.
§2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
- Die Bade- und Saunaordnung ist für alle Nutzer verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung (Eintrittsmedium) erkennt jeder Nutzer die Bestimmungen dieser Bade- und Saunaordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
- 1Das Personal sowie weitere Beauftragte üben gegenüber allen Nutzern das Hausrecht aus.2Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter der Anlage sind Folge zu leisten.3Nutzer, die gegen die Bade- und Saunaordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden.4Darüber hinaus kann ein vorübergehendes oder dauerhaftes Hausverbot durch den Betreiber ausgesprochen werden.5Der Nutzer kann hieraus keine Ansprüche ableiten, insbesondere wird das Eintrittsgeld in diesen Fällen nicht erstattet.6Die Nichtbefolgung einer Anordnung kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
- In besonderen Betriebsteilen, wie z. B. Saunaanlage, Solarien, Gastronomie, Fitnessräumen, Schwimm- und Badebecken, und deren Einrichtungen, wie z. B. Wasserrutschen, Massagedüsen, Strömungskanälen, Gegenstromschwimmanlagen etc. sowie Parkflächen, gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen.
- 1Angebrachte Warntafeln, Gebots- und Verbotsschilder und sonstige Hinweise sind unbedingt zu beachten.2Sie dürfen nicht beschädigt, verunreinigt oder entfernt werden.
- 1Die Bade- und Saunaordnung gilt für den allgemeinen Bade- und Saunabetrieb sowie für das Vereins- und Schulschwimmen.2Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Bade- und Saunaordnung bedarf.
§3 Zutrittsbestimmungen
- 1Während den für die Allgemeinheit bestimmten Öffnungszeiten steht die Nutzung der Anlage jedermann frei, mit Ausnahme solcher Personen, die an ansteckenden Krankheiten im Sinne des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen und des Infektionsschutzgesetzes oder an ansteckenden oder unästhetischen Hautausschlägen leiden, offene Wunden haben (ausgenommen geringfügige Verletzungen) oder unter Einfluss berauschender Mittel stehen.2Im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen oder amtsärztlichen Bescheinigung gefordert werden.3Personen, gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wurde, ist der Zutritt ebenfalls untersagt.
- In bestimmten Badebereichen gelten Einschränkungen.
- 1Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein.2Die Zutrittsberechtigung ist dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.3Der Nutzer muss die Zutrittsberechtigung sowie alle vom Betreiber überlassenen Gegenstände so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird.4Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, in der Anlage bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen.5Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Nutzers vor.6Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Nutzer.
- 1Außerhalb des textilfreien Bereichs ist allgemein übliche Badekleidung erforderlich. Das Tragen von Ganzkörper Bade-Burkinis (Schwimmanzug für Frauen aus Elastan) ist gestattet.2Das Tragen von Unterwäsche als oder unter der Badebekleidung entspricht nicht den Hygienevorschriften und ist verboten.
- Eine Einzelkarte gilt ausschließlich am Tag der Abgabe und berechtigt nur zum einmaligen Besuch der Anlage.
- 1Die Anlage darf, mit Ausnahme des Vorkassenbereichs, der externen Gastronomie und des Shops (sofern diese Bereiche vorhanden), nur mit gültiger Zutrittsberechtigung betreten werden.2Dies gilt nicht für Personen, die aufgrund einer besonderen Befugnis die Anlage betreten dürfen.
- Personen, die sich widerrechtlich Zutritt zur Anlage verschaffen, und/oder unberechtigt kosten- pflichtige Leistun-gen nutzen, z. B. die unbefugte Benutzung fremder Datenträger wie Schlüssel oder Geldwertkarten, werden sofort der Anlage verwiesen.
- 1Wer sich den Zutritt zur Anlage in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, handelt strafbar. Auch der Versuch ist strafbar.2Von Personen, die über keine gültige Zugangsberechtigung verfügen, kann eine Aufwandsentschädigung i. H. des tatsächlichen Eintrittspreises verlangt werden.
- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden (z. B. Personen mit Neigungen zu Krampf-, Ohnmacht- oder Epilepsieanfällen sowie Herz-Kreislauferkrankungen), ist die Benutzung der Anlage nur gemeinsam mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
- 1Kinder unter10 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer verantwortlichen Person besuchen. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Saunaanlagen, Wellnessbereiche, Wasserrutschen) sind möglich.2Die allgemeine Aufsichtspflicht in der Anlage durch die Erziehungsberechtigten bleibt hiervon unberührt.
- Die Nutzungsberechtigung schließt nicht die Befugnis ein, ohne besondere Genehmigung innerhalb der Anlage Druckschriften zu verteilen oder zu vertreiben, Waren feilzubieten und/oder gewerbliche Leistungen anzubieten und/oder auszuführen.
- 1Jeder Nutzer muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z. B. durch nasse und/oder rutschige Bodenflächen entsteht.2Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.
- 1Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche der Anlage werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht.2Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der §14 d, werden eingehalten.3Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
- Den Nutzern wird untersagt, Tiere in das Objekt mitzubringen.
- 1Gemäß Jugendschutzgesetz ist der Zutritt für Nutzer unter 16 Jahren bis 22 Uhr beschränkt.2Bei längeren Öffnungszeiten und Sonderveranstaltungen ist die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nicht und von Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet.3Abweichend hiervon dürfen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren auch länger als bis 24 Uhr bleiben, wenn sie in Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person sind.4Als erziehungsbeauftragte Person gilt jede Person überr 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der sorge berechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt.5Diese Berechtigung ist auf Verlangen durch Vorlage der schriftlichen Vereinbarung (Aufsichtspflichterklärung) darzulegen/nachzuweisen.6Beide Personen geben am Empfang ihre Personalausweise ab und erhalten sie auch gemeinsam wieder bei Verlassen des Bades zurück.7Zusätzlich zur Ausweiskontrolle bekommt jeder Nutzer ein Armband in unterschiedlicher Farbe, je nachdem ob er unter oder über 18 Jahre alt ist.8Damit wird sichergestellt, dass an den Getränkestationen nur altersgerechte Getränke bestellt werden können.
- 1In der Anlage werden durch Mitarbeiter oder autorisierte Personen regelmäßig Film- und Fotoaufnahmen getätigt.2Die Bereiche und Attraktionen werden soweit möglich gekennzeichnet.3Bitte meiden Sie diese Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass evtl. von Ihnen getätigte Aufnahmen in der Öffentlichkeit verwertet werden oder teilen Sie dies dem Fotografen/Filmteam mit.4Ansonsten geht der Betreiber davon aus, dass die Aufnahmen, die innerhalb der Anlage getätigt werden, für die öffentliche Werbung eingesetzt und diese auch entsprechend honorarfrei verwendet und verwertet werden dürfen.
§4 Öffnungs-/Nutzungszeiten, Angebote und Preise
- 1Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekanntgegeben; sie sind Bestandteil der Bade- und Saunaordnung.2Die Preise sind in der „Gebührensatzung für das Ganzjahresbad ‚CabrioSol‘ der Stadt Pegnitz (Badgebührensatzung – BaGebS) festgesetzt und sind ebenfalls ausgehängt.
- 1Sämtliche Nutzungsbereiche sind in jedem Falle, unabhängig vom Zeitpunkt des Lösens der Zutrittsberechtigung, spätestens 20 Minuten vor Ablauf der jeweiligen Öffnungszeit zu verlassen.2Kassenschluss (Einlassende) ist 60 Minuten (Freibad: 60 Minuten) vor Ablauf der Öffnungszeit.
- 1Die Nutzungszeiten entsprechen den angegebenen Gebühren in der Badgebührensatzung.2Bei Zeitüberschreitung wird eine Nachkassierung vorgenommen.
- Die Nutzungszeit beinhaltet das Aus- und Ankleiden sowie die Körperreinigung.
- Der Betreiber kann die Nutzung der Anlage oder von Teilbereichen bei Vorliegen betrieblicher Notwendigkeiten sperren oder einschränken (z. B. Überfüllung, Notfälle, etc.).
- Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Anlagenteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.
- Bei Veranstaltungen können Bade- und Saunabeeinträchtigungen durch Musik und/oder weitere Programmpunkte jedweder Art entstehen.
- Bei stattfindenden Kursangeboten wie z. B. Aqua-Jogging etc. kann das Angebot durch das Abspielen von Musik begleitet werden.
- Für besondere Bade- und Saunaangebote (z. B. Babyschwimmen, Damensauna) können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten gelten.
- 1Die Teilnahme an Kursangeboten (z. B. Schwimm-, Aquakursen etc.) setzt die Gesundheit des Teilnehmers voraus und erfolgt auf eigene Gefahr.2Personen mit gesundheitlichen Beschwerden oder Rekonvaleszenten nach Verletzungen sollten sich erst nach Konsultation mit ihrem Arzt für eine Teilnahme entscheiden.3Über die Übungsteilnahme und Intensität des Trainings entscheidet der Teilnehmer allein.
- 1Die Teilnahme an Animationsprogrammen in der Anlage (z. B. Aquagymnastik; Kinderspielnachmittage etc.) setzt die Gesundheit und Eignung des Teilnehmers voraus und erfolgt auf eigene Gefahr.2Personen mit gesundheitlichen Beschwerden oder Rekonvaleszenten nach Verletzungen sollten sich erst nach Konsultation mit ihrem Arzt für eine Teilnahme entscheiden.3Über die Teilnahme und Intensität der angebotenen Animationsprogramme entscheidet allein der Teilnehmer bzw. für Kinder der Erziehungsberechtigte.4Das zusätzliche Animationsprogramm für Kinder ist keine Kinderbetreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. lnobhutnahme der Kinder.5Insoweit ist das Personal der Anlage für die Aufsicht der Kinder nicht verantwortlich.6Die verantwortliche Begleitperson versichert, dass den Kindern die Nutzung aller Spiel-, Sport und Unterhaltungsmöglichkeiten des Bades gestattet ist.7Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern, Erziehungsberechtigten oder der verantwortlichen Begleitperson der Kinder.8Das Bad übernimmt insbesondere keine Verantwortung dafür, dass Kinder den Animationsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände eigenmächtig verlassen.9Die Begleitpersonen haften für die Kinder und sind sowohl für entstandene Schäden an Einrichtungen und Geräten, als auch für Personen- und Sachschäden bei Dritten verantwortlich.10Insoweit bleibt die sich aus §8 32 BGB ergebende zivilrechtliche Haftung der Aufsichtspflichtigen für minderjährige Benutzer unberührt.
- 1Gelöste Zutrittsberechtigungen werden nicht zurückgenommen und die gezahlten Entgelte nicht zurückerstattet. 2Für mehrfach nutzbare Zutrittsmedien wird eine Pfandgebühr gemäß Badgebührensatzung erhoben.
- Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
- Die Rücknahme von gelösten Geldwertkarten oder Gutscheinen ist ausgeschlossen.
§5 Verhaltensregeln in der gesamten Anlage
- 1Der Nutzer hat alles zu unterlassen, was die guten Sitten sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Anlage verletzt oder gefährdet.2Insbesondere sind zu unterlassen:
- sexuelle Handlungen und Darstellungen
- das Ausspucken, insbesondere auf den Fußboden und/oder in die Schwimmbecken, und jede andere vermeidbare Verunreinigung des Bades und des Badewassers
- das Einspringen in die Becken mit Ausnahme der freigegebenen Sprunganlagen und Startblöcke
- das Turnen an Einstiegsleitern und Haltestangen bzw.-seilen
- das Rennen auf den Beckenumgängen
- das Unterschwimmen von bzw. Tauchen durch Landezonen der Wasserrutschen, Sprunganlagen, Startblöcken
- das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in die Becken
- das Mitbringen und Benutzen von zerbrechlichen Behältern (z. B. Glas, Porzellan)
- die Reservierung von Stühlen und Liegen
- Bewegungs- und Ballspiele außerhalb der dafür vorgesehenen bzw. vom zuständigen Aufsichtspersonal genehmigten Flächen
- Über die Benutzung von Sport-/Spiel- und sonstigen Animationsgeräten (wie Bälle, Luftmatratzen, Schwimmflossen, Schnorchel etc.) in allen Becken entscheidet das Aufsichtspersonal auf Grundlage der Besuchermenge.
- Die Nutzung der vorhandenen Einrichtungen und Attraktionen (Sprunganlagen, Rutschen, Wellenbecken, Wellnesseinrichtungen, etc.) geschieht auf eigene Gefahr.
- 1Eltern bzw. verantwortliche Begleitpersonen haben für ihr/e Kind/er und Begleitkind/er während des Aufenthalts im gesamten Bad eine Aufsichtspflicht.2Es wird daher empfohlen, den Kindern, die nicht oder noch nicht sicher schwimmen können, jederzeit Schwimmhilfen anzulegen, sobald das Bad betreten wird.3Dies entbindet jedoch nicht von der Aufsichtspflicht. Schwimmhilfen bieten keinen vollständigen Schutz vor dem Ertrinken.4Bei der Nutzung von Schwimmhilfen sind die Anwendungs- und Benutzerhinweise der Hersteller zu beachten.
- Das Tragen von Schwimm- und Tauchbrillen erfolgt auf eigene Gefahr.
- 1Den Nutzern der Anlage ist es nicht erlaubt, Ferngläser, Ton- und Bildwiedergabegeräte oder Musikinstrumente zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt. 2Das Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung nicht gestattet.3In Bezug auf weitere Medien mit derartigen Funktionen (Handys, Smartphones, Mini-Computer, Tablets, Laptops etc.), welche ebenfalls ton-und bildwiedergabefähig sind, gilt dies gleichermaßen.
- Für alle textilfreien Bereiche (Sauna, Umkleide- und Duschbereichen) besteht ein ausnahmsloses Verbot der Nutzung von Geräten, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann.
- Die Nutzung von Smartphones, Mini-Computer, Tablets, Laptops etc. ist ausschließlich ohne Tonwiedergabe in den hierfür gesondert gekennzeichneten Zonen möglich.
- Telefoniert werden darf nur in den hierfür vorgesehenen, ausgeschilderten Bereichen.
- 1Im gesamten Gebäude ist das Rauchen verboten.2Rauchen ist nur in den gekennzeichneten Außenbereichen gestattet.
- 1In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.2Im gesamten Saunabereich ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet.3Ausnahme: Der durch das Saunieren entstehende erhöhte Flüssigkeitsbedarf, kann mit eigenem mitgebrachtem Mineralwasser außerhalb des Gastronomiebereichs ausgeglichen werden.
- Der Aufenthalt in den Wechselkabinen bzw. Umkleidebereichen ist nur zum An- und Auskleiden gestattet.
- 1Garderobenschränke und/oder Wert-/Helmfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutritts-berechtigung zur Benutzung zur Verfügung.2Auf die Benutzung besteht kein Anspruch.3Der Nutzer ist verpflichtet, die Schränke bzw. Fächer ordnungsgemäß zu verschließen und das Verschlussmedium sorgfältig zu verwahren.4Bei Verlust des Verschlussmediums wird der Schrankinhalt an den Nutzer erst nach eingehender Überprüfung und mit Beweispflicht durch den Nutzer ausgegeben.5Geld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände sind in den Wertschließfächern zu hinterlegen.6Der Betreiber haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände.7Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt.8Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.
- 1Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben.2Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
- 1Barfußbereiche (wie die Wechselkabinen, Duschen, der gesamte Bade- und Saunabereich sowie im Freibadbereich die Beckenumgänge) dürfen nur barfuß oder mit geeigneten Badeschuhen betreten werden.2Ein Befahren der Barfußbereiche ist nur mit sauberen Kinderwagen und Rollstühlen gestattet.
- 1Vor Betreten des Bade- und Saunabereichs hat der Nutzer die Pflicht, seinen Körper in den Dusch- räumen gründlich zu reinigen (dies gilt ohne Ausnahme für sämtliche Becken, Whirlpools, Sauna-, Dampfkabinen etc.).2Die Verwendung von Körperreinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.3Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. ist nicht erlaubt.
- 1Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. 2Auf den liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.
- Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Nutzer.
III. Besondere Bestimmungen
§6 Ordnungsvorschriften für die Schwimm- und Badebecken
- 1Die Schwimmbecken dürfen nur von Schwimmern benutzt werden.2Nichtschwimmer dürfen sich nur in den abgegrenzten und gekennzeichneten Nichtschwimmerbereichen aufhalten.
- 1Bei aufziehenden Gewittern ist das Baden in Freibecken untersagt.2Dem Aufsichtspersonal ist Folge zu leisten.
- Bei der Durchführung von Kindergeburtstagen obliegt die Aufsichtspflicht, auch bei der Inanspruchnahme einer Animation, bei den Erziehungsberechtigten bzw. der verantwortlichen Begleitperson.
§7 Besondere Einrichtungen, Wasserattraktionen
1Die Wasserattraktionen wie z. B. Rutschen, Sprunganlagen, Kletterseile und -netze dürfen nur nach Freigabe und mit ausreichendem Sicherheitsabstand genutzt werden.2Der Aufenthalt im Landebereich der Rutschen ist verboten.3Das Unterschwimmen und das Tauchen im Bereich der Rutschen und Hängenetze und -seile ist untersagt.4Die aushängenden Sicherheitshinweise sind zu beachten.5Die Benutzung der Wasserattraktionen erfolgt auf eigene Gefahr.
§8 Verhaltensregeln im Saunabereich
- 1Grundsätzlich dürfen nur gesunde Menschen die Saunaanlage benutzen.2Personen mit folgenden Krankheiten sind vom Besuch der Saunaanlage ausgeschlossen:
- intensive Hauterkrankungen
- entzündliche und passive Hautkrankheiten und Ekzeme
- alle Infektionskrankheiten
- septische Infekte
- akute Virusinfektion (z. B. Grippe)
- akute entzündliche Erkrankungen innerer Organe
- akute und nicht ausgeheilte Lungentuberkulose
- entzündlicher Zustand des Herzens
- akute Stadien des Herzinfarktes
- Dekompressionszustände von Herz-Kreislauf
- Anfallserkrankungen (z. B. Epilepsie)
- Bluthochdruck über20ommHg systolisch und13ommHg diastolisch
- Venenentzündungen
- schwere vegetativ nervöse Störungen mit hochgradiger Kreislauflabilität
- die ersten3 Monaten nach einem Schlaganfall
- Während des Saunaaufenthalts empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.
- Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Nutzer.
- Für die Benutzung der Saunaanlage sind die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e. V. zu beachten, die in der Anlage eingesehen werden können.
- Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
- 1Die Saunakabinen sind grundsätzlich barfuß zu betreten.2Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen davor abgestellt.
- 1Die Liege- und Sitzgelegenheiten in den Saunakabinen sind nur mit einer ausreichend großen Unterlage (z. B. Saunatuch) zu benutzen.2Dies gilt insbesondere auch für die Füße.
- Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen/Saunatüchern belegt werden (Brandgefahr).
- Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten etc. nicht erlaubt.
- 1Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt.2Eigene Aufgussessenzen dürfen nicht verwendet werden.
- Aus gesundheitlichen Gründen ist bei Saunaaufgüssen die Saunakabine erst kurz vor Aufgussbeginn zu betreten.
- Sitz- und Liegeplätze dürfen in den Saunaruhebereichen und den Schwitzräumen nicht reserviert werden.
- Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderen Badebecken der Schweiß gründlich abzuduschen.
- Aus Rücksicht auf andere Saunanutzer und zur Vermeidung von Unfällen darf in das Kaltwassertauchbecken nicht eingesprungen werden.
- In der Sauna haben sich die Saunanutzer so zu verhalten, dass andere Saunanutzer nicht belästigt oder gestört werden.
- Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung aller Becken und Whirlpools sowie der Liege- und Sitzgelegenheiten nicht angewendet werden.
- Die Sauna-Bar ist aus ästhetischen und hygienischen Gründen nur mit zweckmäßiger Bedeckung aufzusuchen (z. B. Bademantel).
- Geschirr aus der Gastronomie darf nicht in den übrigen Saunabereich transportiert werden.
§9 Besondere Hinweise
- 1Die Saunaanlage dürfen Kinder ab dem3. Lebensjahr besuchen.2Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet.
- Zu einer geschlechterspezifischen Sauna dürfen Kinder unterschiedlichen Geschlechts bis zu einem Alter von 8 Jahren mitgenommen werden.
- Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
- 1Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen.2Diese erfordern von Nutzern eine besondere Vorsicht.
- 1Das Dampfbad ist aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit ohne Bade-/Handtuch zu benutzen.2Nutzer sollen die Sitzflächen vor und nach der Nutzung mit vorhandenen Wasserschläuchen abspritzen.
- Im Saunabereich ist am Tauchbecken und an den Fußbecken keine Wasseraufsicht vorhanden.
IV. Haftungsbestimmungen
- 1Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer.2Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Pflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schaden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet.3Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Benutzungsverhältnisses überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
- 1Zu den wesentlichen Pflichten des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen.2Die Haftungsbeschränkung nach Abs.1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Parkflächen der Anlage abgestellten Fahrzeuge.
- 1Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Anlage zu nehmen.2Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernom-men.3Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Rege-lungen.4Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
- 1Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder ein Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.2Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet.3Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei einer Benutzung eines Garderobenschranks und/oder eines Wertfachs dieses ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und das Verschlussmedium sorgfältig aufzubewahren.
- 1Bei schuldhaftem Verlust der vom Betreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt: Verlust Eintrittsmedium € 15,00 Euro. 2Unfälle oder Schäden sind dem Personal unverzüglich zu melden.3Eine Unterlassung führt zum Verlust von Ersatzan-sprüchen.
- 1Der Betreiber ist grundsätzlich nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.2Der Betreiber ist bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten mit den Nutzern auf einvernehmliche Weise beizulegen und hat hierfür qualifizierte Ansprechpartner in der Anlage.
V. Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Bade‐ und Saunaordnung vom
22.09.2015 außer Kraft.
Pegnitz, 22. Dezember 2017
Uwe Raab
Erster Bürgermeister
Vorsitzender des Verwaltungsrats
Bekanntmachungsvermerk
Die Satzung wurde im Amtsblatt der Stadt Pegnitz, 177. Ausgabe vom 02.02.2018, bekanntgemacht.